Pressemitteilung
Änderung der Bebauungspläne für allgemeine und reine Wohngebiete und bestimmte Mischgebiete im Gemeindegebiet Langquaid
ÖDP fordert Verbot von innerörtlichen Mobilfunksendeanlagen in festgesetzten und de-facto-Wohngebieten
Hiermit stelle ich den Antrag, dass die textlichen Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne des Marktes Langquaid wie folgt geändert werden:
in reinen Wohngebieten wird keine Ausnahme zur Errichtung und zum Betrieb von Mobilfunksendeanlagen zugelassen.
in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) wird gemäß § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch festgelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen auch nicht ausnahmsweise zulässig ist.
in Mischgebieten, die zwar formal noch als solche bezeichnet sind, sich jedoch in den letzten Jahren de facto zu allgemeinen Wohngebieten gewandelt haben, sind, ebenso wie bei den allgemeinen Wohngebieten, die Errichtung und der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen unzulässig.
Erläuterung:
Entsprechend dem für den Markt Langquaid erarbeiteten Mobilfunkkonzept und in Anlehnung an die bestehende Ortsgestaltungssatzung (s. dortige Begründungen) untersagt der Markt Langquaid die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten aus Gründen der Bewahrung des charakteristischen Ortsbildes und aus Gründen des vorbeugenden Immissions-, bzw. Gesundheitsschutzes Den gleichen Schutzstatus möchte der Markt Langquaid auch für de-facto-Wohngebiete gewährleisten. Durch die o. g. Maßnahmen wird neben dem bereits bestehenden Verbot der innerörtlichen Mobilfunksendeanlagen im gemeindlichen Bauordnungsrecht (Ortsgestaltungssatzung) auch eine entsprechende Festlegung in der gemeindlichen Bauleitplanung zumindest in Wohngebieten getätigt.