Pressemitteilung
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Langquaid (BGS/EWS) Gebührensatzung
ÖDP fordert Senkung der überhöhten Gebühren für Gartenwasserzähler.
Hiermit stelle ich den Antrag, dass § 1 Nr. 2 der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Langquaid wie folgt geändert wird:
Satz 2 („Diese Zähler werden vom Markt eingebaut“) wird geändert in „Diese Zähler werden vom Markt zum privaten Einbau gestellt.“
Satz 3 („die Grundgebühr beträgt 10,-- DM monatlich je Zähler“) wird geändert in „die Grundgebühr beträgt € 10,-- jährlich“
Erläuterung:
Bereits mit Antrag vom 16.05.2000 hatte ich beantragt, dass die in meinen Augen ungerechtfertigte Gartenwasserzählergebühr in Höhe von DM 10,00 monatlich gestrichen wird. Dieser Antrag wurde vom alten Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Vorstoß von mir in dieser Richtung in der Sitzung des UNV-Ausschusses am 09.09.03 war ebenfalls erfolglos. Dabei wurde anhand von Berechnungen der Gemeindeverwaltung festgestellt, dass die Gartenwasserzählergebühr ca. 6-mal höher ist, als der Gemeinde tatsächliche Kosten im Zusammenhang mit den Gartenwasserzählern entstehen. Auch wurde festgestellt, dass die Gebühr 1996 aus „Abschreckungsgründen“ so hoch angesetzt wurde. Auf Nachfrage aus dem UNV-Ausschuss gab ich zu bedenken, dass meiner Auffassung nach von der Rechtswidrigkeit der „Abschreckungsgebühr“ auszugehen ist.
Am 29.10.2003 bat ich den Bayer. Gemeindetag mit einer ausführlichen Schilderung der gebührenrechtlichen Situation in Langquaid um eine rechtliche Bewertung der Langquaider Gartenwasserzählergebühr. Mit Schreiben vom 12.12.2003 stellt der Bayerischer Gemeindetag fest, dass die jetzige „Abschreckungsgebühr“ rechtswidrig ist. Der Gemeindetag lobt dabei zum einen die vom neuen Gemeinderat auf meine Anregung hin geänderte Förderpolitik des Marktes in Bezug auf die Nutzung von Regenwasserzisternen (aktive finanzielle Förderung, Abschaffung Zisternenzuschlag). Zum anderen zeigt der Bayer. Gemeindetag auf, dass der Markt grundsätzlich nur die tatsächlichen Kosten für die Gartenwasserzähler erheben darf. Der Bayer. Gemeindetag geht sogar noch einen Schritt weiter und rät von der Erhebung der Gartenwasserzählergrundgebühr gänzlich ab.
Als Kompromissvorschlag zwischen der rechtswidrigen bisherigen 6-fach überhöhten „Abschreckungsgebühr“ und der vom Bayer. Gemeindetag angeratenen „Gebührenfreiheit“ habe ich daher beantragt, nur die tatsächlichen Kosten des Marktes Langquaid in Form einer Gartenwasserzählergebühr in Höhe von € 10 jährlich zu erheben.
Hinweis: Die tatsächlichen Kosten des Marktes Langquaid beim Betrieb eines Gartenwasserzählers in einem Haushalt betragen laut den Berechnungen der Gemeindeverwaltung in zwölf Jahren 117,10 Euro (incl. Wasserzähler und Eichkosten), also rund 10 Euro jährlich.
Durch die Umsetzung meines Antrages würden wir in Langquaid sowohl dem Erfordernis der Vermeidung unnötigen Trinkwasserverbrauches durch aktive finanzielle Regenwasserzisternenförderung und die kürzlich beschlossene Erhöhung des Literpreises für tatsächlich bezogenes Trinkwasser anstatt der verbrauchsunabhängigen Erhöhung der Grundgebühr für alle Haushalte als auch dem Erfordernis der Gebührengerechtigkeit gerecht werden.