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Pressemitteilung

Schmalz (ÖDP) beantragt Aktualisierung der von ihm 2003 für den Markt Langquaid ausgearbeiteten Ortsgestaltungssatzung

Antrag von ÖDP-Marktgemeinderat Peter-Michael Schmalz im Langquaider Marktgemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Blascheck,

hiermit beantrage ich die Aktualisierung der von mir 2003 für den Markt Langquaid ausgearbeiteten Ortsgestaltungssatzung.

Begründung:

Beim Beschluss der Satzung im Jahr 2003 war sich  der Marktgemeinderat über die Zielrichtung einig, unnötige optische Belastungen des Ortsbildes zu verhindern.

Von der Satzung war und ist (neben vielen anderen Bereichen) auch der Beeinträchtigungsfaktor  Funksendeanlagen erfasst. Im Jahr 2003 bestand der Beeinträchtigungsfaktor Funksendeanlagen im Wesentlichen nur aus Anlagen, die dem Bereich des Mobilfunks (incl. Richtfunkantennen) zuzuordnen waren. Der Gemeinderat war sich jedoch schon im Jahr 2003 darüber einig, dass grundsätzlich alle Anlagen der Versorgungsebene (die in aller Regel deutlich größer sind, als die des Endverbrauchers) dem optischen Schutzfaktor der Ortsgestaltungssatzung unterworfen sind.

Aufgrund des technischen Fortschritts gibt es mittlerweile auch Sendeanlagen der Versorgungsebene, deren Gegenstand die Datenübertragung nicht nur für den unmittelbaren Bereich des Mobilfunks ist, sondern gleichzeitig auch für stationäre Anlagen (z.B. Funk-DSL) ist.

Zur Klarstellung, dass sowohl die optischen Beeinträchtigungen durch Sende-/Empfangsanlagen des Mobilfunks als auch der stationären Datenübertragung erfasst sind, habe ich die Ortsgestaltungssatzung textlich präzisiert.

Beachte:

Die z. B. an einer Hausaußenwand angebrachte Sende-/Empfangsstation eines Endverbrauchers in Form eines kleinen Kästchens ist nicht von der Satzung erfasst, da von ihr keine vergleichbare optische Wirkung wie von einer Anlage der Versorgungsebene eines Netzbetreibers ausgeht.

Zu beachten ist ferner, dass Richtfunksender der Versorgungsebene auch dann erfasst sind wenn diese z. B. nicht mehr die typischen Schüsselformen aufweisen. Grund hierfür ist, dass bei der generellen Gestattung von kleineren Richtfunksendern der Versorgungsebene, die Summierung von mehreren kleineren Richtfunksendern doch wieder eine erhebliche optische negative Wirkung auf das Ortsbild entwickeln kann.

Durch die Entwicklung und Umsetzung des Mobilfunkvorsorgekonzepts für Langquaid im Jahr 2007 und das geplante Update im Jahr 2012 ist eine flächendeckende Grundversorgung von Langquaid incl. seiner Ortsteile gewährleistet. Erwähnenswert ist noch, dass die IARC (International Agency for Research on Cancer),  also die Internationale Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im  Jahr 2011 die Hochfrequenzstrahlung (dazu zählt auch der Mobilfunk) als möglicherweise krebserregend eingestuft hat (gleiche Einstufungsebene wie z.B. DDT).

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz
Referent und Ausschussvorsitzender des Marktes Langquaid
für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

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