Pressemitteilung
Volksbegehren für weiteren Nationalpark wird konkreter
Kreisrat Peter-Michael Schmalz (ÖDP) erarbeitet einen Entwurf für ein Volksbegehren.
Seit Ende Januar häufen sich die Berichte über ein mögliches Abrücken des künftigen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder vom noch immer gültigen einstimmigen Beschluss des bayerischen Kabinetts, einen dritten Nationalpark in Bayern (NP3) einzurichten. Das Bayerische Umweltministerium sollte dem Beschluss zufolge in Absprache mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium einen geeigneten Standort suchen.
Bei einer öffentlichen Kreistagssitzung des Kreistages Kelheim am 10.11.2017 erläuterte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf, dass es fachlich sehr wohl Sinn macht, angemessen und auch erforderlich ist, einen dritten Nationalpark in Bayern einzurichten. Die Ministerin wies daraufhin, dass eine repräsentative Umfrage ergeben hat, dass 85% der bayerischen Wähler für einen NP3 und nur 15% dagegen sind.
Wenn vor diesem Hintergrund trotzdem ein Abrücken des künftigen Ministerpräsidenten Söder im Raum steht, dann ist das weder naturschutzfachlich noch aus Sicht der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung sachgerecht.
Am 01.02.2018 habe ich daher in meiner Funktion als gewählter Mandatsträger in der Suchkulisse des Umweltministeriums für einen möglichen Auennationalpark dem ÖDP-Landesvorstand und dem Bündnis Auennationalpark meine Idee unterbreitet, mit einem Volksbegehren für einen dritten Nationalpark in Bayern doch noch einem wichtigen Baustein zum Stopp des weiteren offenkundigen dramatischen Biodiversitätsverlust in Bayern, sowie auch zur Umsetzung des mehrheitlichen Bevölkerungswillens Geltung zu verschaffen. Beide Gremien beraten noch diese Woche über meine Initiative.
Die beiden betehenden bayerischen Nationalparke in den Alpen bei Berchtesgaden und im Bayerischen Wald bei Grafenau, aber auch der österreichische Auennationalpark bei Hainburg zeigen, dass es anfänglich große Widerstände gab, aber sich mittlerweile ein Großteil der Ängste von Gegnern als nicht zutreffend darstellten und sich die NPs als wahre Juwelen für Natur und Menschen darstellen.
Gleichwohl wir man es, wie bei den meisten Entscheidungen im Leben, nie allen mehr oder weniger "Betroffenen" recht machen können. Es ist deshalb notwendig, alle tatsächlich unmittelbar Betroffenen in einem sachorientierten und transparenten Verfahren im Rahmen eines Dialogverfahrens zu beteiligen. Der Staat ist mit Verfassungsrang verpflichtet im Rahmen seiner Daseinvorsorge für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einzutreten. Er ist auch verpflichtet, einen vorsorgenden Hochwasserschutz für Auenanlieger zu gewährleisten. Beide Aufgaben können mit einem Nationalpark mit kräftiger Finanzmittelausstattung zur Lösung von Konfliktbereichen so gut wie in keinen anderen Verahren gehandhabt werden. Wenn wirtschaftliche Härten auftreten sollten, dann ist der Staat in der Verpflichtung hier für einen wirklich angemessenen und nicht nur für einen halbherzigen Wertausgleich bei den wirklich Betroffenen zu sorgen.
Papst Franziskus schreibt 2015 in seiner Umweltenzyklika (päpstliches Lehrschreiben) Laudato Si, dass unsere Gesellschaft daran krankt, dass sie Raubbau an unseren natürlichen Lebensgrundlagen in bisher nie gekanntem Ausmaß betreibt, immer mehr der Spaßfaktor in den Vordergrund rückt und sich Egoismen immer mehr verbreiten. Ich würde mich freuen, wenn es uns allen gelingt, diese mahnenden Worte in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen.